Allgemeine Geschäftbedingungen



Die Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen in den Konferenz- und Banketträumlichkeiten des Restaurants Falcone sowie für alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen.

Verrechnungsbasis ist die vom Veranstalter mitgeteilte Personenzahl. Der Veranstalter hat die Möglichkeit, die genaue und definitive Personenzahl bis 48 Stunden vor dem Anlass schriftlich mitzuteilen. Die bis spätestens 48 Stunden vor dem Anlass gemeldete Personenzahl ist für uns verbindlich und gilt als Mindestbasis für die Verrechnung.

Ist die Personenzahl für den Veranstalter unklar, stellt sich das Restaurant Falcone auf die Maximalzahl der gemeldeten Personen ein und verrechnet nach dieser Zahl.

Der Veranstalter haftet uns gegenüber für die Bezahlung von den Teilnehmern zusätzlich bestellter Speisen, Getränken und Ähnlichem.

Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorgehenden Genehmigung der Geschäftsleitung.

Die Polizeistunde ist auf 24.00 Uhr festgelegt und ist verbindlich. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, verrechnen wir pauschal 250.00 pro Stunde.

Für Beschädigungen oder Verluste an Einrichtungen oder Inventar, die nachweislich durch den Veranstalter verursacht wurden, haftet der Auftraggeber. Das Anbringen von Dekorationsmaterial ist nur mit Zustimmung des Hauses gestattet.

Das Restaurant lehnt jede Haftung für mitgebrachte Gegenstände bei Konferenz- und Bankettveranstaltungen ab.

Um die Versicherung für eingebrachte Gegenstände ist der Veranstalter besorgt.

Die Reinigung von verschmutzten Räumlichkeiten, die das übliche Mass übersteigen, werden separat nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer in SFr. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.


Annullationen

Bei Annullationen bitten wir Sie, diese uns schriftlich oder per Fax zukommen zu lassen. Leistungen welche bestellt und ohne schriftliche Benachrichtigung nicht beansprucht wurden, werden von uns in Rechnung gestellt.

Bei Annullationen von 15-0 Tage vor Termin sehen wir uns gezwungen, 50% des entgangenen Speiseumsatzes (aufgrund der uns gemeldeten max. Personenzahl) und 100% der Saalmiete als Umtriebsentschädigung zu verrechnen.

Bei Annullationen von 30-15 Tage vor Termin sehen wir uns gezwungen, 10% des entgangenen Speiseumsatzes (aufgrund der uns gemeldeten max. Personenzahl) und 50% der Saalmiete als Umtriebsentschädigung zu verrechnen.

Annullationskosten werden zu 100% gutgeschrieben, sofern der annulierte Anlass innert 12 Monaten im gleichen Rahmen (d.h. rechnerisch mit gleichem Mindestumsatz) durchgeführt wird.